Info Bootsführerschein
Führerscheinpflicht
Das ab 2005 in Kroatien erworbene „Küstenpatent“ ist ein Führerschein der Klasse „B“ und gilt nur mehr für Yachten bis zu 30 Bruttoregistertonnen (BR). •
Das vor 2005, d.h. bis einschließlich 2004 erworbene Küstenpatent unterliegt dieser Beschränkung nicht, ist daher auch für Yachten über 30 BR zugelassen – so die Auskunft des kroatischen Seeministeriums.
Ebenfalls nach Auskunft des kroatischen See-ministeriums werden vergleichbare ausländische Führerscheine anerkannt, was den internationalen Vereinbarungen, die von kroatischer Seite ratifiziert wurden, entspricht.
Sie haben einen ausländischen Bootsführerschein und sind sich nicht sicher ob er in Kroatien Gültigkeit besitzt?
Sprechen Sie uns an, wir klären das für Sie!